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GRANDEUR
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Kurzzeitvermietung

Rechtliche Grundlagen und Genehmigungspflichten

Die Kurzzeitvermietung wird in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Insbesondere sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Baunutzungsverordnung (BauNVO): Klärt, ob eine Ferienwohnung im jeweiligen Gebiet zulässig ist. In reinen Wohngebieten kann eine gewerbliche Kurzzeitvermietung problematisch sein.

  • Landesbauordnungen (LBO): Jedes Bundesland hat eigene Vorgaben, die den Umbau oder die Nutzung als Ferienwohnung betreffen.

  • Zweckentfremdungssatzungen: In vielen Städten gelten Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Vermietung an Touristen kann eine Genehmigungspflicht auslösen.

  • Gewerberechtliche Aspekte: Eine häufige oder professionelle Vermietung kann als gewerbliche Nutzung eingestuft werden, was steuerliche und rechtliche Konsequenzen hat.

  • Brandschutz und Sicherheit: Ferienwohnungen müssen bestimmte Anforderungen an den Brandschutz, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen erfüllen.

Da sich die Vorschriften je nach Bundesland und Kommune unterscheiden, ist es ratsam, sich frühzeitig beim zuständigen Bauamt zu informieren.

Worauf sollte beim Wohnungskauf oder der Umnutzung geachtet werden?

Nicht jede Wohnung eignet sich für die Kurzzeitvermietung. Folgende Faktoren spielen eine wichtige Rolle:

  • Lage und Gebietsausweisung: Liegt die Wohnung in einem Gebiet, in dem touristische Vermietung zulässig ist? In reinen Wohngebieten oder sozialen Erhaltungsgebieten kann es Einschränkungen geben.

  • Teilungserklärung und Eigentümergemeinschaft (WEG): Die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann die gewerbliche Vermietung untersagen oder stark einschränken.

  • Bauliche Gegebenheiten: Sind separate Eingänge, Schallschutzmaßnahmen oder zusätzliche Brandschutzvorkehrungen erforderlich?

  • Infrastruktur und Nachfrage: Befindet sich die Immobilie in einer touristisch attraktiven Lage mit guter Verkehrsanbindung?

Wann sollte eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag gestellt werden?

  • Bauvoranfrage: Sinnvoll, wenn Unsicherheiten bestehen, ob eine Nutzungsänderung genehmigungsfähig ist. Sie gibt eine rechtssichere Auskunft der Baubehörde im Vorfeld eines Bauantrags.

  • Bauantrag: Erforderlich, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt oder bauliche Anpassungen vorgenommen werden müssen. Beispielsweise kann der Einbau neuer Brandschutzmaßnahmen oder die Umwandlung von Gewerberäumen in Ferienwohnungen eine Genehmigungspflicht auslösen.

Empfehlung: Vorab informieren und professionelle Unterstützung nutzen

Um rechtliche Risiken zu minimieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen, ist es ratsam, vorab mit dem zuständigen Bauamt zu sprechen. Danach kann eine individuelle Beratung erfolgen, um die nächsten Schritte gezielt zu planen.

Lassen Sie sich beraten!
Vereinbaren Sie gerne einen Online-Termin oder kontaktieren Sie uns direkt – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Immobilie optimal für die Kurzzeitvermietung zu nutzen.

Wann sollte eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag gestellt werden?

  • Bauvoranfrage: Sinnvoll, wenn Unsicherheiten bestehen, ob eine Nutzungsänderung genehmigungsfähig ist. Sie gibt eine rechtssichere Auskunft der Baubehörde im Vorfeld eines Bauantrags.

  • Bauantrag: Erforderlich, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt oder bauliche Anpassungen vorgenommen werden müssen. Beispielsweise kann der Einbau neuer Brandschutzmaßnahmen oder die Umwandlung von Gewerberäumen in Ferienwohnungen eine Genehmigungspflicht auslösen.

Empfehlung: Vorab informieren und professionelle Unterstützung nutzen

Empfehlung: Vorab informieren und professionelle Unterstützung nutzen

Um rechtliche Risiken zu minimieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen, ist es ratsam, vorab mit dem zuständigen Bauamt zu sprechen. Danach kann eine individuelle Beratung erfolgen, um die nächsten Schritte gezielt zu planen.

Lassen Sie sich beraten!
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